Sie befinden sich hier: Willkommen  Bürgerservice  Aktuelles  Absage bzw. Verschiebung von Veranstaltungen in Spittal

Absage bzw. Verschiebung von Veranstaltungen in Spittal

Aufgrund der außerordentlichen Situation und des Erlasses der österreichischen Bundesregierung in Bezug auf den Corona-Virus informiert die Stadtgemeinde Spittal an der Drau über den Umgang mit geplanten Veranstaltungen.

 

Folgende Termine, bei denen die Stadtgemeinde Spittal selbst Veranstalterin ist, werden ABGESAGT:

17. März 2020: LiteraturPur (Ortenburgerkeller)

20. März 2020: Musicorum (Stadtsaal)

23. März 2020: Offenes Singen (Musiksaal)

27. März 2020: Guitarena (Ortenburgerkeller)

3. April 2020: Der Ackermann und Frau Tod (Stadtpfarrkirche)

 

Die Stadtgemeinde Spittal hat sich mit den Leiterinnen und Leitern der Kulturinitiativen darauf geeinigt, dass in einer solchen Situation Gesundheit wichtiger ist als die Durchführung von Veranstaltungen.

  

Veranstaltungen in Räumlichkeiten der Stadtgemeinde Spittal/Drau durch Dritte bzw. Fremdveranstalter: (Schloss Porcia/Stadtsaal/Spittl/Kulturhaus Rothenthurn/FF-Haus St. Peter/Dorfgemeinschaftshaus Amlach)

Bei allen Veranstaltungen werden die Veranstalter seitens der Stadtgemeinde Spittal auf den Erlass der Bundesregierung hingewiesen, wonach Termine abzusagen sind, bei denen mehr als insgesamt 100 Personen (indoor) bzw. 500 Personen (outdoor) an der Veranstaltung teilnehmen.

Die Stadtgemeinde Spittal spricht zudem die offizielle Empfehlung aus, auch Veranstaltungen mit weniger Teilnehmern wenn möglich bis zur Entspannung der Lage zu verschieben. Allen Veranstaltern wird auch der Erlass der Bundesregierung übermittelt.

 

Theaterfahrten nach Villach:

Die Theater-Abofahrten am 11. März 2020 und 31. März 2020 wurden bereits abgesagt.

Seitens des Kulturamtes wurden die Abonnenten bereits telefonisch kontaktiert und die Absage mitgeteilt. Auch wurde darauf hingewiesen, dass die Abonnenten wieder informiert werden, wann es Ersatztermine gibt bzw. die nächste Theaterfahrt stattfindet.

 

Weitere Vorgangsweise:

Die Planungsarbeiten für alle Veranstaltungen ab 4. April 2020 gehen normal weiter, mit dem Vorbehalt, dass der Erlass NICHT verlängert wird.