Sie befinden sich hier: Willkommen  Bürgerservice  Aktuelles  Bezirkshauptmannschaft verbietet Märkte per Verordnung - Auch Spittaler Wochenmarkt ausgesetzt - Ab-Hof Verkauf der Bauern

Bezirkshauptmannschaft verbietet Märkte per Verordnung - Auch Spittaler Wochenmarkt ausgesetzt - Ab-Hof Verkauf der Bauern

Die Bezirkshauptmannschaft Spittal hat die Durchführung von Bauernmärkten gemäß Epidemiegesetz per Verordnung untersagt.

Betroffen ist somit auch der Spittaler Wochenmarkt, der von der Stadtgemeinde Spittal an der Drau schon vor wenigen Tagen zumindest bis 9. April ausgesetzt wurde.

„Es geht hier  um den Schutz der Vermarkter und der Kunden. Viele Bauern bieten einen Ab-Hof Verkauf an. Wer also auf die frischen Produkte der Landwirte nicht verzichten möchte, kann diese direkt bei den jeweiligen Höfen erwerben“, so Bürgermeister Gerhard Pirih.

Anbei finden Sie eine Liste mit Kontaktdaten der Markt-Fieranten, die auch Ab-Hof-Verkäufe anbieten.

Die Marktfieranten haben so die Möglichkeit, mit ihren Kunden in Kontakt zu bleiben und können – vor allem in Hinblick auf das bevorstehende Osterfest – Bestellungen entgegennehmen. Viele der Anbieter stellen die Waren auch zu.

<link file:16010 _blank download herunterladen der datei>-----Kontaktliste Marktfieranten herunterladen-----

<link file:16006 _blank download herunterladen der datei>-----Verordnung Bezirkshauptmannschaft herunterladen-----

„Ich appelliere an die Vernunft unserer Bürgerinnen und Bürger. Nehmen Sie die Situation ernst und halten Sie sich unbedingt an die beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung. Bleiben Sie soweit es geht Zuhause. Es geht darum, die Verbreitung des Virus einzudämmen, um letztendlich uns und unsere Liebsten zu schützen“, so Pirih.