Die Stadt Spittal weist alle Grundstückseigentümer darauf hin, dass diese gemäß § 91 Straßenverkehrsordnung verpflichtet sind, Bäume, Sträucher, Hecken usw., die die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht auf den Straßenverlauf beeinträchtigen, zurückzuschneiden. Für sämtliche Unfälle, die sich aufgrund eines mangelnden Pflanzenrückschnitts ereignen, haften die Eigentümer.
Es besteht die Möglichkeit, den Strauchschnitt vom Wirtschaftshof gegen Entgelt abtransportieren zu lassen. Ansonsten kann dieser beim Abfallwirtschaftsverband in Schüttbach (Mo-Fr von 8-12 und 13-17 Uhr) kostenlos abgegeben werden.