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Sperre Spielplätze, Schließung Gastronomiebetriebe und Ausgangsbeschränkungen

Aufgrund des Versammlungsverbotes, das der Nationalrat heute zum Zwecke der Eindämmung des Corona-Virus beschlossen hat, sind auch in der Stadtgemeinde Spittal ab Montag, den 16. März 2020, alle Spielplätze und Sportanlagen geschlossen bzw. gesperrt.

Ab Dienstag müssen dann auch – wie in ganz Österreich – alle Lokale und Restaurants gänzlich geschlossen bleiben.

Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz soll das Haus nur noch verlassen werden für Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist, für dringende Besorgungen wie Lebensmittel und um anderen Menschen zu helfen.

Die Beschränkungen im öffentlichen Raum werden laut Bundeskanzleramt ab Montag von der Polizei kontrolliert. Bei Verstößen drohen auch empfindliche Verwaltungsstrafen. 

Abseits der drei Ausnahmen darf man sich zwar weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten – etwa für Spaziergänge – allerdings nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Aber auch dies solle nur in dringenden Fällen geschehen.

 

Bürgermeister Gerhard Pirih appelliert an die Bevölkerung: „Nehmen Sie die Situation ernst und halten Sie sich unbedingt an die beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung. Es geht, die Verbreitung des Virus einzudämmen, um letztendlich uns und unsere Liebsten zu schützen.“

Auch von Behördengänge im Rathaus ist daher generell Abstand zu nehmen. Um die Bevölkerung und auch die Mitarbeiter der Stadt Spittal zu schützen, sind Behördengänge nur noch in absolut dringendsten Fällen zu erledigen.

Geplante Termine, die nicht dringend sind, werden abgesagt bzw. verschoben. Auch Hochzeitstermine werden seitens der Stadt Spittal keine mehr entgegengenommen.

Auskunftserteilungen und Antragstellungen haben nach Möglichkeit auf digitalem oder telefonischem Weg zu erfolgen.

„Der Dienstbetrieb in den stadtgemeindeeigenen Betrieben wie den Ver- und Entsorgungsbetrieben bleibt jedenfalls bis auf Weiteres uneingeschränkt aufrecht“, so Pirih weiter.

 

Parteienverkehr – NUR IN DRINGENDEN FÄLLEN

Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr

Dienstag zusätzlich von 14 bis 16 Uhr

 

Kontakt:

Tel.: 04762/56 50

Stadtamtsdirektion – DW 113

Geschäftsbereich 1: Bürger- und Wirtschaftsservice – DW 168

Geschäftsbereich 2: Bauen, Wohnen u. Betriebe – DW 123

Geschäftsbereich 3: Finanzen und Bildung – DW 155

 

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