
Die Antragstellung ist vom 03. Oktober 2022 bis einschließlich 28. April 2023
im Bürgerservice-Soziales der Stadtgemeinde Spittal an der Drau möglich!
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen in Kopie anzuschließen:
- Einkommensnachweise: Sämtliche Einkommen sind mittels aktueller Nachweise, wie etwa Lohn-/Gehaltszettel (monatlich!), Pensionsbescheid, AMS-Bescheid, etc. zu belegen.
- Die Antragsvoraussetzungen müssen jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
- Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch die Hauptwohnsitzgemeinde, die Auszahlung erfolgt durch das Land Kärnten.
Anfragen im Bürgerservice Soziales: Tel. 04762/5650-124 oder DW 136.
Folgende Formulare zum Download: Richtlinien 2022/23