Sie befinden sich hier: Willkommen  Bürgerservice  Heizkostenzuschuss

Die Antragstellung ist vom 01. Oktober 2024 bis  einschließlich 31. März 2025

im Bürgerservice-Soziales der Stadtgemeinde Spittal an der Drau möglich!

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen in Kopie anzuschließen:

  • Einkommensnachweise: Sämtliche Einkommen sind mittels aktueller Nachweise, wie etwa Lohn-/Gehaltszettel (monatlich!), Pensionsbescheid, AMS-Bescheid, etc. zu belegen.
  • Die Antragsvoraussetzungen müssen jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. 
  • Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch die Hauptwohnsitzgemeinde, die Auszahlung erfolgt durch das Land Kärnten.
  • Einkommensgrenzen

HEIZZUSCHUSS in Höhe von € 180,-

Einkommensgrenze
(monatlich)

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern

€ 1.270,-

bei Haushaltsgemeinschaften von 2 Personen
(z.b. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil
mit volljährigem Kind)

€ 1.840,-

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

€ 360,-

  
  

HEIZZUSCHUSS in Höhe von € 110,-

Einkommensgrenze
(monatlich)

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern

€ 1.510,-

bei Haushaltsgemeinschaften von 2 Personen
(z.b. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil
mit volljährigem Kind)

€ 2.080,-

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

€ 360,-

Anfragen im Bürgerservice Soziales: Tel. 04762/5650-124 | 136 oder DW 149.

Folgende Formulare zum Download:        Richtlinien 2024/25

                                                                      Antragsformular