Die Antragstellung ist vom 01. Oktober 2024 bis einschließlich 31. März 2025
im Bürgerservice-Soziales der Stadtgemeinde Spittal an der Drau möglich!
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen in Kopie anzuschließen:
- Einkommensnachweise: Sämtliche Einkommen sind mittels aktueller Nachweise, wie etwa Lohn-/Gehaltszettel (monatlich!), Pensionsbescheid, AMS-Bescheid, etc. zu belegen.
- Die Antragsvoraussetzungen müssen jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
- Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch die Hauptwohnsitzgemeinde, die Auszahlung erfolgt durch das Land Kärnten.
- Einkommensgrenzen
HEIZZUSCHUSS in Höhe von € 180,- | Einkommensgrenze |
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | € 1.270,- |
bei Haushaltsgemeinschaften von 2 Personen | € 1.840,- |
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | € 360,- |
HEIZZUSCHUSS in Höhe von € 110,- | Einkommensgrenze |
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | € 1.510,- |
bei Haushaltsgemeinschaften von 2 Personen | € 2.080,- |
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | € 360,- |
Anfragen im Bürgerservice Soziales: Tel. 04762/5650-124 | 136 oder DW 149.
Folgende Formulare zum Download: Richtlinien 2024/25