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Die Antragstellung ist vom 03. Oktober 2022 bis  einschließlich 28. April 2023

im Bürgerservice-Soziales der Stadtgemeinde Spittal an der Drau möglich!

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen in Kopie anzuschließen:

  • Einkommensnachweise: Sämtliche Einkommen sind mittels aktueller Nachweise, wie etwa Lohn-/Gehaltszettel (monatlich!), Pensionsbescheid, AMS-Bescheid, etc. zu belegen.
  • Die Antragsvoraussetzungen müssen jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. 
  • Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch die Hauptwohnsitzgemeinde, die Auszahlung erfolgt durch das Land Kärnten.

Anfragen im Bürgerservice Soziales: Tel. 04762/5650-124 oder DW 136.

Folgende Formulare zum Download:        Richtlinien 2022/23

                                                                      Antragsformular