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Mitfastmarkt muss abgesagt werden

Neben dem Wochenmarkt werden künftig auch die drei Jahrmärkte (Mitfastmarkt am 1. Samstag im März, Heumarkt am 1. Samstag im Juni und Martinimarkt am 1. Samstag im November), die bisher in der Lutherstraße stattgefunden haben, auf dem Rathausplatz abgehalten.

Normalerweise hätte der Mitfastmarkt am kommenden Samstag, den 6. März 2021, über die Bühne gehen sollen. Jedoch sind Gelegenheitsmärkte, zu denen der Mitfastmarkt zählt, gemäß Covid-19-Schutzmaßnahmen gesetzlich untersagt. Dies wurde der Stadtgemeinde Spittal nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft Spittal bestätigt.

 

Gelegenheitsmärkte sind demgemäß Verkaufsansammlungen, zu denen saisonal oder nicht regelmäßig an einem bestimmten Platz Händler, Betreiber von Gastgewerben oder Schaustellerbetrieben zusammenkommen, um Waren, Speisen oder Getränke zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten.

Nicht regelmäßig stattfindende Märkte sind solche, die in größeren Abständen als einmal monatlich und nicht länger als zehn Wochen stattfinden.

 

Wochenmarkt findet weiterhin statt

Der beliebte Wochenmarkt kann nach wie vor jeden Donnerstag (bei einem Feiertag am Mittwoch davor) von 7 bis 12 Uhr auf dem Rathausmarkt abgehalten werden.