Zuschuss für Studierende (Mobilitätsscheck)
Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadtgemeinde Spittal an der Drau und kann nur im Rahmen der sichergestellten finanziellen Mittel gewährt werden. Diese Förderung hat das Ziel, Studierende bei ihren Kosten für die Fahrten zwischen dem Studienort und der Stadtgemeinde Spittal/Drau zu unterstützen. Zudem können Studierende, welche in Spittal/Drau studieren, und ihren Hauptwohnsitz nach Spittal/Drau verlegen, den Zuschuss beantragen.
- Der Zuschuss kann Studierenden mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Spittal an der Drau gewährt werden.
- Der Zuschuss beträgt EUR 300,-- für ein Studienjahr. Als Studienjahr wird der Zeitraum 1. Oktober bis 30. September angesehen.
- Der Zuschuss kann auf schriftlichen Antrag, welcher bei der Stadtgemeinde Spittal an der Drau einzureichen ist, gewährt werden. Dem Antrag sind jedenfalls folgende Unterlagen beizufügen:
- Bestätigung über ein erfolgreich abgelegtes Studienjahr
- Lichtbildausweis
- Meldebestätigung (kann auch durch Einsichtnahme ins ZMR abgefragt werde)
- Nachweis der Familienbeihilfe (Bezugsnachweis)
- allenfalls Nachweis über geleisteten Wehr- oder Zivildienst
- Studierenden, die im Förderzeitraum das 24. Lebensjahr vollenden (in Ausnahmen das 25. Lebensjahr bei Antragsstellerinnen und Antragssteller, in Folge von nachweislich geleistetem Wehrdienst oder Zivildienst), kann der Zuschuss gewährt werden.
- Studierende dürfen ihren Hauptwohnsitz in Spittal an der Drau während des abgelaufenen Studienjahres nicht abgemeldet haben.
Ausnahmen:
- Wird das Studium innerhalb des Förderzeitraumes erfolgreich abgeschlossen und es liegt eine Meldebestätigung bis zum Abschluss des Studiums vor, so ist eine Auszahlung in voller Höhe vorgesehen.
- Der Wohnsitz wird nach dem 30. Juni des Studienjahres außerhalb des Gemeindegebietes der Stadtgemeinde Spittal/Drau verlegt, so ist ein Zuschuss in voller Höhe möglich, da der Wohnsitz mit überwiegendem Ausmaß im Förderzeitraum im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Spittal an der Drau gelegen ist.
- Anträge für das abgelaufene Studienjahr können ab dem 01. Oktober bis 15. Dezember gestellt werden.
- Der Zuschuss wird jedenfalls erst nach Ablauf des Förderzeitraumes (Studienjahr) und Prüfung aller beizubringenden Unterlagen ausbezahlt.