R i c h t l i n i e zur Förderung von Spittaler Jugendorganisationen
Zielsetzung dieser Richtlinie ist die Förderung von Spittaler Jugendorganisationen und Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere zur Förderung der Entwicklung der geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethischen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen.
Für die Gewährung der Förderung der Jugend (= Basisförderung) haben die einzelnen Jugendorganisationen bis 31.03. eines jeden Jahres unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulares (online ausfüllbar) anzusuchen.
Formular BASISFÖRDERUNG JUGEND 2023
Veranstaltungen und Projekte: Durch diese Art der „Jugendförderung“ möchte die Stadtgemeinde Spittal an der Drau die Realisierung von außerordentlichen Projekten und innovativen Ideen unterstützen und fördern.
Diese Förderung ist mittels Antragsformular „Veranstaltungs- und Projektförderung“ (online ausfüllbar) zu beantragen. Bei allen Anträgen sind die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben anzugeben.