R i c h t l i n i e zur Förderung von Spittaler Jugendorganisationen
Zielsetzung dieser Richtlinie ist die Förderung von Spittaler Jugendorganisationen und Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere zur Förderung der Entwicklung der geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethischen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen.
Für die Gewährung der Förderung der Jugend (= Basisförderung) haben die einzelnen Jugendorganisationen bis 31.03. eines jeden Jahres unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulares (ausfüllbare pdf-Datei) anzusuchen.
Formular BASISFÖRDERUNG JUGEND 2025
Veranstaltungen und Projekte: Durch diese Art der „Jugendförderung“ möchte die Stadtgemeinde Spittal an der Drau die Realisierung von außerordentlichen Projekten und innovativen Ideen unterstützen und fördern.
Diese Förderung ist mittels Antragsformular „Veranstaltungs- und Projektförderung“ (ausfüllbare pdf-Datei) zu beantragen. Bei allen Anträgen sind die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben anzugeben.
Formular: VERANSTALTUNGS- UND PROJEKTFÖRDERUNG 2025