Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtgemeinde Spittal an der Drau ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.spittal-drau.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Das Rootline Menü erfüllt aktuell nicht alle Prüfpunkte der WCAG 2.1. An einer Lösung wird gearbeitet.
Einige PDF-Dokumente sind nicht PDF/UA konform und daher auch nicht barrierefrei nach WCAG 2.1. Dies betrifft vor allem die Gemeindezeitung. Wir arbeiten aktuell an einer barrierenfreien Lösung.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden sind nicht barrierefrei. Diese werden im laufenden Betrieb durch barrierefreie Versionen ausgetauscht.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. April 2022 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten am 27.06.2024 vorgenommenen Bewertung erneuert. Dabei wurde die Startseite, die Seite Aktuelles, die Seite Kontakt und die Ausgabe der Gemeindezeitung vom Mai 2024 untersucht.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 27. Juni 2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Inhalte und Services der Website werden laufend aktualisiert und erneuert. Die barrierefreie Umsetzung ist uns dabei ein großes Anliegen.
Sollte es trotzdem zu Problemen kommen, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, dann bitten wir Sie uns dies per Email mitzuteilen.
Ihre Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an stadt.spittal@spittal-drau.at mit Angabe des Problems und der Adresse der Seite auf der das Problem auftritt.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten wenden. Diese nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch die Stadtgemeinde Spittal an der Drau oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten der Gemeinde oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.