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Stadtentwicklung: Reden Sie mit!

​​​​​​​Bürgerinnen und Bürger haben beim „Örtlichen Entwicklungskonzept“ die Möglichkeit, Ideen und Vorschläge einzubringen.

 

Das Örtliche Entwicklungskonzept stellt für zehn Jahre das Leitbild für die Siedlungsentwicklung der Stadtgemeinde Spittal an der Drau dar und bildet die Grundlage für den Flächenwidmungsplan. Es hat die Aufgabe, die unterschiedlichsten Raumansprüche unter dem Aspekt der Ressourcenknappheit, der Konfliktminimierung und der Umweltverträglichkeit zu ordnen, damit eine nachhaltige und konfliktarme Entfaltung gewährleistet wird und Fehlentwicklungen vermieden werden können.

Mit Inkrafttreten des neuen Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 (K-ROG 2021) am 1.1.2022 müssen alle Gemeinden die bestehenden Planungsinstrumente aktualisieren. Um die Handlungsspielräume für zukünftige Entwicklungen zu überprüfen und auf die neue gesetzliche Grundlage zu reagieren, hat die Stadt Spittal einen Entwurf erstellt.

 

Jeder kann sich beteiligen

Die Stadtgemeinde Spittal an der Drau lädt alle Bürger und Bürgerinnen ein, sich am Planungsprozess zu beteiligen. Jeder, der einen Handlungsbedarf aufzeigen oder einen Nutzungsvorschlag für ein Grundstück einbringen möchte, ist dazu eingeladen, konkrete Vorschläge zur künftigen Siedlungsentwicklung während der Amtsstunden in der Abteilung 4 – Hochbau und Stadtentwicklung abzugeben.

Die Anregungen werden fachlich geprüft, mit dem Amt der Kärntner Landesregierung abgestimmt und bei Zustimmung in das Örtliche Entwicklungskonzept eingearbeitet.

Ausschnitt aus dem Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzepts