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Wichtige Infrastrukturmaßnahmen werden fortgesetzt

​​​​​​​Betroffen sind der Auenweg, die Gartenstraße, die Teurniastraße, die Hochraingasse und die Burgenlandstraße.

 

Im westlichen Stadtteil setzt die Stadtgemeinde Spittal auf einer Länge von 5,5 Kilometern zukunftsweisende Infrastrukturmaßnahmen um. Auf einer Länge von 5,5 Kilometern werden Kanal, Wasserleitungen, Glasfaser und Straßenbeleuchtung neu errichtet. Die Stadt Spittal investiert in diesem Bereich insgesamt 8,5 Millionen Euro. In weiterer Folge dürfen sich die Verkehrsteilnehmer auch auf eine neusanierte Straße freuen.

 

Zufahrtsmöglichkeiten

In diesem Jahr werden der Auenweg, die Gartenstraße, die Teurniastraße, die Hochraingasse und die Burgenlandstraße in Angriff genommen. Baustart war Anfang März 2024, geplante Fertigstellung ist im Dezember 2024.

Im Auenweg ist eine halbseitige Befahrbarkeit und Begehbarkeit ständig gegeben.

In den restlichen Straßenzügen ist eine Durchfahrt während der Bauarbeiten nicht möglich, jedoch ist die Zu- und Abfahrt für den Anrainerverkehr und Blaulichtorganisationen sichergestellt. Fußgänger können ebenso jederzeit den Baustellenbereich passieren.

 

Die von den Bauarbeiten betroffenen Anrainer sind bereits verständigt worden bzw. werden rechtzeitig informiert. „Wir laden diese zu persönlichen Einzelbegehungen ein, damit Fragen und offene Punkte schon vorab geklärt werden können“, betonen Bürgermeister Gerhard Köfer und der zuständige Stadtrat Christoph Staudacher.

 

Der Bürgermeister und der zuständige Referent bedanken sich bei der Bevölkerung für das Verständnis für die, während der Bauarbeiten auftretenden, Unannehmlichkeiten, Lärmbelästigungen, Wartezeiten und Verkehrsbehinderungen.

 

Gesamtprojekt:

Beim Gesamtprojekt „Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlage Spittal an der Drau“ werden Kanal- und Wasserleitungen im innerstädtischen Bereich mit einer Gesamtlänge von ca. 63 Kilometern saniert und neuverlegt sowie weitere Infrastrukturmaßnahmen (Breitbandausbau, Fernwärme, Gas, Strom, Telekom, Straßenbeleuchtung, Straßenbau, etc.) umgesetzt.

Blau: Auenweg – hier ist eine halbseitige Befahrbarkeit und Begehbarkeit ständig gegeben. In den rotmarkierten Straßenzügen ist eine Durchfahrt nicht möglich, außer für den Anrainerverkehr und Blaulichtorganisationen sowie für Fußgänger