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Verbot des Feueranzündens im Wald verordnet

Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse - (Trockenheit, Windböen) - die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist laut der Verordnung der BH Spittal jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) ab sofort und bis auf Weiteres verboten.

Dieses Verbot gilt für den gesamten polititschen Bezirk Spittal an der Drau.

Das Anzünden von Feuer sowie Rauchen ist im Wald bis auf Weiteres verboten