Wie komme ich zu einer Wohnung
Allgemein
Die Stadtgemeinde Spittal/Drau hat das Vergaberecht von ca. 2.500 Wohnungen, davon stehen 950 im Eigentum der Stadtgemeinde. Die Anzahl der jährlich um eine Gemeindewohnung ansuchenden Personen übersteigt die zur Verfügung stehenden Wohnungen. Es müssen deshalb aus dem Kreis der Wohnungswerber jene Personen, deren Wohnungsbedarf besonders dringlich ist, ausgewählt werden. Aus diesem Grund ist mit einer angemessenen Wartezeit zu rechnen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung einer Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung.
Wohnungsvergaberichtlinien ab 01.07.2024
Termine und Fristen
Alle Wohnungswerber haben jährlich ihren Antrag mündlich, telefonisch oder schriftlich zu erneuern. Ansonsten erlischt die Vormerkung.
Benötigte Unterlagen
- Lichtbildausweis oder Reisepass
- Mutter-Kind-Pass (bei bestehender Schwangerschaft)
- Delogierungsbescheid im Anlassfall
- Bei Gesundheitsgefährdung (z.B. Schimmelbefall) Fachgutachten
- Geforderete Nachweise bei Nicht-EU Bürgern
Anmerkungen
Die Bearbeitung des Wohnungsantrages kann erst nach Vorlage bzw. Abgabe aller benötigten Unterlagen erfolgen.
Sämtliche Änderungen der Lebensumstände, die das Wohnungsansuchen betreffen, wie z.B. Verehelichung, Scheidung, Geburt, Adressänderung sind umgehend bekannt zu geben.
Wichtig
- Unwahre Angaben führen ausnahmslos zum Verlust des Wohnungsantrages!
- Mehrmaliges, unbegründetes Ablehnen von Wohnungszuweisungen führt zu einer Rückreihung des Antrages!